Tim Albrecht zu den Regionalisierungsmitteln für den ÖPNV

15.07.2016

„Fair bleiben, Minister Meyer! Den Kommunen steht schon im Jahr 2017 ein Anteil an den Regionalisierungsmitteln zu!“

 

„Ich erwarte, dass das Land Schleswig-Holstein den Kommunen schon im kommenden Jahr den ihnen zustehenden Anteil für den ÖPNV überweist. Alles andere wäre nur wieder eine weitere Bestätigung, dass das Land auf Kosten der Kommunen Politik betreibt!“, fordert der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion in Rendsburg-Eckernförde Tim Albrecht nach der heutigen Presseerklärung von Verkehrsminister Reinhard Meyer. 

Seit 2007 habe es für die Kommunen keine Erhöhung der Kommunalisierungsmittel für den ÖPNV gegeben, während es für den SPNV (für den das Land zuständig ist) eine Dynamisierung in Höhe von rd. 1,5 % jährlich gegeben habe, so Albrecht, der auch Vorsitzender des zuständigen Regionalentwicklungsausschusses im Kreistag ist.

„Wir als Kommunen fahren unseren ÖPNV auf der Felge, weil das Land schon seit neun Jahren über die Kommunalisierungsmittel hinaus keinen einzigen Euro zusätzlich für die Kreise und kreisfreien Städte bereitstellt. Jetzt stellt der Bund den Ländern für den ÖPNV  jährlich 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung und die ersten Millionen bleiben selbstverständlich wieder an den Händen der Landesregierung kleben“, stellt der CDU-Politiker fest. 

Das Land erwarte von den Kommunen einen attraktiven ÖPNV und dass diese den ÖPNV barrierefrei ausbauen. Was Herrn Meyer dieses wirklich wert sei, lasse sich an den Zahlen der Kommualisierungsmittel hervorragend ablesen (Kommunalisierungsmittel 2007: 59,76 Mio. €; Kommunalisierungsmittel 2016:  57,313 Mio. €), betonte Albrecht

„Herr Meyer, wenn das Land schon im Jahr 2017 zusätzliches Geld für diese Aufgabe erhält, dann ist es nur fair und redlich, wenn Sie den Kommunen auch schon im Jahr 2017 ihren Anteil zugestehen und dieses nicht auf das Jahr 2018 verschieben!“, so Tim Albrecht abschließend.

Hintergrund:

Pressemitteilung des Verkehrsministeriums:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2016/160715_Regionalisierungsmittel.html

Der öffentliche Personennahverkehr in Schleswig-Holstein besteht aus dem Schienengebundenen Nahverkehr (SPNV), für den das Land zuständig ist, sowie dem straßengebundenen ÖPNV, für den die Kreise undkreisfreien Städte zuständig sind. Für diese Aufgaben erhalten die Länder die Regionalisierungsmittel vom Bund. Über die Verteilung dieser Gelder entscheiden die Länder dann allein.

Die „Kommunalisierungsmittel sind Zahlungen des Landes aufgrund der Landesverordnung über die Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV (Laufzeit 2007-2012) sowie der Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen – kurz Finanzierungsverordnung, FinVO (Laufzeit 2013 – 2017). Die Höhe der Mittel:

2007: 59,76 Mio. €

2008: 58,26 Mio. €

2009-2012: 57, 26 Mio. €

2013-2017: 57,313 Mio. €

(Die leichte „Erhöhung“ ab 2013 ist der Übertragung der Zuständigkeit für das Liniengenehmigungswesen auf die Kreise und kreisfreien Städte geschuldet – „Konnexitätsprinzip“)

Aus diesen Zahlen geht hervor, dass das Land keinerlei Beitrag leistet, um Tarifsteigerungen, höhere Dieselkosten, zusätzliche Kosten für barrierefreie Busse, etc. aufzufangen, sondern dieses allein den Kommunen überlässt. Im eigenen Bereich, dem SPNV, gab es dagegen eine leichte Dynamisierung in Höhe von jährlich 1,5 %.