
Liebing bedauert knappe Ablehnung und dankt Volksinitiative für Engagement
Enttäuscht reagiert der CDU-Landeschef und Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2017, Ingbert Liebing, auf die knappe Entscheidung des Landtages, den Gottesbezug nicht in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein aufzunehmen. Lediglich 45 der 69 Abgeordneten stimmten für einen Textvorschlag, der zuvor über Fraktionsgrenzen ausformuliert worden war. Für die Aufnahme in die Verfassung wäre eine Zwei-Drittel-Zustimmung von 46 Abgeordneten notwendig gewesen.
Aus Sicht von Liebing ist es schade, dass die notwendige verfassungsändernde Mehrheit um nur eine Stimme verpasst wurde. „Ich bedauere die Entscheidung, denn der Gottesbezug in der Verfassung ist für mich von großer Bedeutung. Erstens entspricht das unseren Vorstellungen als christliche Union. Zweitens hätte es deutlich gemacht, dass in Schleswig-Holstein christliche Werte weiterhin im Umgang der Menschen im Land prägend sind. Diese Chance wurde vertan.“
Seinen Dank sprach Liebing der Volksinitiative aus, die mit einer Unterschriftensammlung seit Herbst 2014 dafür gesorgt habe, dass sich der Landtag noch einmal mit dem Gottesbezuges in der Verfassung beschäftigt hat. „Über 42.000 Unterschriften sind ein deutliches Signal, dass die Menschen in Schleswig-Holstein den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott ergeben, einen hohen Wert zumessen.“ Er bedauere, dass mit dem nun gefassten Landtagsbeschluss „diese deutliche Form des Bürgerwillens schlussendlich keine Berücksichtigung in der Verfassung findet. Immerhin habe die Volksinitiative wichtige Diskussionen im Land angestoßen."
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